Die Prostituierte “Dany” erkämpfte für sich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Sieg. Ihr Ziel: ein Recht auf freie Prostitutionsausübung. Ihre Argumente: Prostitution bleibt trotz Verbot vorhanden; die Prostituierten sind ohne zentralen Standort schlecht geschützt. Das Ende vom Lied: Das Gericht argumentiert, dass ein vollständiges stadtweites Verbot nicht zu begründen ist. Hieraus kann man ableiten, dass ein Straßenstrich an einem anderen Ort in der Stadt wieder einzuführen ist.

Fakt ist, dass der Dortmunder Straßenstrich ein Ort für zahlreiche Begleitkriminalitätserscheinungen war. Die Anzahl der Prostituierten stieg rapide an und ließ so das alte Modell des Straßenstrichs scheitern. Die Verlagerung des Straßenstrichs an einen anderen Ort wird diese Problematik nicht lösen. Wählt man ein Industriegebiet als Standort, so kann man wenigstens die negativen Wirkungen auf die Anwohner, speziell die Kinder, verhindern. Dennoch verbleibt die Begleitkriminalität als Hauptargument. Für Menschen- und Drogenhandel darf es keinen Schutzschirm geben! Die Grundlage gegen kriminelle Elemente vorzugehen muss gegeben bleiben.